Privatabrechnung
Gebühren nach der GOÄ -
Interpretationshilfen für Patienten
806
Nach §6 Abs.2 der Gebührenordnung für Ärzte können
selbständige ärztliche
Leistungen, die
in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, ent -
sprechend einer nach Art, Kosten-
und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung
werden.
Das eingehende Gespräch bzw. die
Erörterung nach 806 mit Erläuterung ge-
planter oder
möglicher differentialdiagnostischer und/oder differentialthera -
peutischer Maßnahmen,
auch solcher der Pathogenese der Erkrankung und
ihrer Prophylaxe (mit Beratungsinhalten ggf. zu mehreren auszuschließenden
Diagnosen ) wird als
Arztleistung bei dem sogenannten Komplex "sexually
transmitted diseases" aufgefaßt.