Privatabrechnung               Interpretationshilfen für Patienten     

    * Wenn eine Beratung länger als 8 Minuten dauert, ist bereits der
      Faktor 3,5 gerechtfertigt.  
    * Die alleinige Begründung "hoher Zeitaufwand" ist ausreichend.

      Im §5GOÄ (Abs.2) steht, daß  die Leistung  nach  Zeitaufwand und
      Schwierigkeit zu bemessen ist. Dabei ist hier nicht etwa  die Summe
      anzunehmen.
Denn bei  gleicher Schwierigkeit  kann  eine Leistung, 
      die notwendigerweise länger gedauert hat, nicht anders als über den
      Steigerungsfaktor abgebildet werden ! 
      Das begreifen manche Kostenträger und selbst Sachbearbeiter
      in den Ärztekammern oft nicht - man muß es genauso erklären. 

    * Der Kostenträger ist nicht berechtigt, weitere Erläuterungen zu
       verlangen!


                                                                                                                                                          31.10.2013