Privatabrechnung                  Interpretationshilfen für Patienten
                                                                   Gebühren nach der GOÄ -
                                                                                                                                      

 1  Die Gebührenziffer 1 steht für die gewöhnliche Beratungsleistung.
      Diese ist  im rechtlichen Sinn  durch die alleinige Konsultation des
      Arztes erfüllt,
auch bei "nur" einer Anamnese (Befragung ). 
      Sie ist auch telefonisch erbringbar.
  Selbst  eine  einzige  Frage, die  
      nur mit ja oder nein beantwortet wird, löst
bereits die Gebühr aus;
      es gibt keine geringere Gebühr  für den direkten Arztkontakt.
      Die Gebühr für Ziffer 1 beträgt im Normalfall (F. 2,3) 
Eur 10,73 .