1
Die
Gebührenziffer
1 steht für die gewöhnliche Beratungsleistung.
Diese ist im rechtlichen Sinn durch die alleinige Konsultation des
Arztes erfüllt, auch bei "nur" einer Anamnese (Befragung ).
Sie ist auch telefonisch erbringbar.
Selbst eine einzige Frage, die
nur mit ja oder nein beantwortet wird, löst
bereits die
Gebühr
aus;
es gibt keine geringere Gebühr für den direkten
Arztkontakt.
Die Gebühr für Ziffer 1 beträgt im Normalfall (F. 2,3) Eur
10,73 .