Privatabrechnung                                 Interpretationshilfen für Patienten
                                                                      Gebühren nach der GOÄ 2026
                                                                                                                                                                                                   

    INFORMATION 

         

    Sehr geehrte Damen und Herren,
                      
    Für die Abrechnung ärztlicher Leistungen  gilt  die Gebührenordnung  für Ärzte. Diese regelt,
     
unabhängig vom individuellen Versicherungsschutz, die Vergütung ärztlicher Leistungen.
    Die Abrechnung erfolgt  nach individuellem Zeitaufwand und Schwierigkeit unter Ansatz an-
    gemessener Faktoren in Anlehnung an die Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger
    Dermatologen AGuD.  Die Gebühren  richten sich  noch immer nach einer Taxe von 1996.  In-
    zwischen beträgt der inflationsbedingte Wertverlust ärztlicher Arbeit mehr als 60bei stei-
    genden Kosten für Energie, Praxismaterialien und Hygienemaßnahmen, so daß ich mich aus
    der Versorgung teilweise zurückziehe. 

    Die Abrechnungsziffern in den Liquidationen begründe ich differenziert, um Transparenz für
     Versicherer herzustellen,so bei Erstgesprächen,mehreren ggf. komplizierten Fragestellungen
    (operative Eingriffe ) oder bei Untersuchungen mehrerer verschiedener Hautveränderungen.
    Im Rahmen einer integrativen  Erfassung  von Beschwerden  werden  oft neben somatischen
    auch  psychosomatische Faktoren berücksichtigt  oder differential- diagnostisch abgegrenzt,
    so z.B. bei chronischen Hauterkrankungen oder Operationsleistungen mit Befürchtungen zu
      Risiken/Narben (z.B.
im Gesicht).  Alle nötigen Angaben finden sich GOÄ- konform in der Li-
    quidation.  Erstattungen  hängen von individuellen Verträgen mit Krankenversicherern  oder
    Beihilfen ab. Deren vertragliche Regelungen schränken nicht das Liquidationsrecht der Ärzte
    ein;die Erstattungen erfolgen im Innenverhältnis zwischen Patient und Kostenträger.
    Differenzbeträge zwischen Liquidationshöhe und Erstattung durch Beihilfe, PKV oder bei Ta-
    rifen mit Ausschlüssen sind von deren Vertragspartnern selbst zu tragen (z.B.Standard-oder
    Studententarif, PostBeaKK, KVB/Bundesbeamte,Verträge mit Beschränkungen auf bestimm-
    te Faktoren oder die Schwellenwerte).
                      
    Moderne bildgebende Diagnostiken, die  für Ärzte inzwischen  Facharztstandard sind, führen
     ggf. zu  Erstattungsproblemen;  es gibt  unterschiedliche Rechtsauffassungen  (Beihilferecht)
    und Urteile; 
z.B. ist die anlaßbezogene  Untersuchung von Muttermalen vom VG Weimar zu
   
AZ 3K669/16 v. 4. Juli 2018
als beihilfefähig beurteilt worden  Die Unterlassung  gebotener
     
medizinischer Untersuchungen aus Gründen der  Nicht-Erstattung ist allerdings für den Arzt
   
berufsrechtlich nicht möglich.
 
    Aus Transparenzgründen rechne ich i.d.R. einzelne Behandlungsschritte separat ab. Dies ver-
    bessert die Nachvollziehbarkeit  für Kostenträger; es erleichtert auch bei Nachfragen die  Er-
    läuterung  für den Versicherten im Rahmen des §12  GOÄ.  
Zusätzliche  Bescheinigungen  für
    individuelle  Kostenträger-/ Beihilfezwecke sind kostenpflichtig, insbesondere  wenn Fragen
    zur Erstattung erst sehr spät nach Abschluß der Behandlung gestellt werden.
                     
    Liquidationen sind nach
§12(1) GOÄ grundsätzlich sofort fällig.  Ich räume Ihnen aus Kulanz
    eine Zahlungsfrist ein, auch wenn die gesetzliche Vorgabe eine sofortige Zahlung  vorsieht.

   
Ich möchte Sie abe r darum bitten,  nicht auf Erstattungen von Beihilfestellen oder anderen
    Kostenträgern zu warten oder diese zum Gegenstand Ihrer Zahlungsbereitschaft zu machen,
    sondern die  Liquidation gemäß der gesetzten Zahlungsfrist nach  allgemeinem  rechtlichen
    Standard zeitnah auszugleichen. Vo
rsätzliches Verstreichenlassen der Frist führt leider zum
    vorzeitigen Ende des Behandlungsvertrages.
                 
 

     Mit freundlichem Gruß