Privatabrechnung
Interpretationshilfen für
Patienten
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Die
eingehende Beratung
setzt einen Arzt-/Patientenkontakt von mindestens
10 Minuten voraus.
Die Gebühr beträgt im Normalfall (F. 2,3) Eur
20,11.
Wurde Sie erbracht, darf sie aufgrund einer bizarren Vorschrift, an der man
das Restriktionsbestreben des Verordnungsgebers erkennen kann, nicht mehr
abgerechnet werden, wenn zusätzlich eine Sonderleistung erbracht wurde -
selbst wenn diese ausdrücklich vom Patienten gewünscht wurde.
In diesem Fall stuft sich der Arzt auf die niedriger bewertete Ziffer 1 zurück,
rechnet diese dann aber mit angehobenem Faktor, ggf. zum Höchstsatz ab.
Ich halte dieses nicht nur für rechtmäßig, sondern obligat geboten !