Privatabrechnung
Interpretationshilfen für
Patienten
5 Mit der
Gebührenziffer 5 werden die symptombezogenen Unter-
suchungsleistungen abgerechnet.
Das Vorliegen mehrerer, voneinander unabhängiger Beschwerden
oder Befunde, bspw. ein veränderter Leberfleck u n d ein ver -
änderter Zehennagel u n d ein Trockenekzem der Hände, macht
selbstverständlich mehrere, ebenfalls voneinander unabhängige ,
individuell symptombezogene Abklärungen und darauf bezogene
Beratungen bzw. Stellungnahmen erforderlich, für die der Arzt
natürlich auch jeweils Verantwortung übernehmen muß. Da die
Position 5 nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden kann, muß
das Honorar zur Abbildung des Aufwandes über den Steigerungs-
faktor nach §5 GOÄ berechnet werden. Hierbei ist lediglich ein
"billiges" Ermessen maßgeblich.
Untersuchungsgebühren